Beide Institutionen haben sich etabliert und bewährt

Zum Bericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche; zum Bericht der Bürger*innenbeauftragten für soziale Angelegenheiten sagte die sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anna Langsch, im Rahmen der Landtagssitzung (10.-12.05.):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wir behandeln heute die Tätigkeitsberichte der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche 2020/21 und der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Jahres 2021.

Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich herzlich bei Samiah El Samadoni und ihrem gesamten Team für ihre wichtige Arbeit. Ob als Lots*innen durch das Dickicht des Sozialrechts oder als Vermittler*innen in Fragen der Kinder- und Jugendhilfe, beide Institutionen haben sich mittlerweile etabliert und bewährt: Als Mehrwert für die Bürger*innen im Land einerseits, aber eben auch als wichtiger Input für die Politik. 

Der Bericht der Beschwerdestelle betrifft tatsächlich die Hochzeit der Corona-Pandemie in Deutschland. Aus dem Bericht wird deutlich, dass es nur in Einzelfällen Eingaben mit direktem Bezug auf die Corona-Maßnahmen gegeben hat. Das ist eine erfreuliche Mitteilung und zeigt, dass die Einrichtungen wie auch das Landesjugendamt hier in einer sehr schwierigen Lage einen guten Job gemacht haben. Auch hierfür möchte ich meinen ausdrücklichen Dank aussprechen.

Die Erreichbarkeit der Beschwerdestelle über Messengerdienste wurde weiter ausgebaut. Mit dem Dienst „Signal“ trat eine weitere Plattform hinzu. Die Möglichkeit, niedrigschwellig und unabhängig von Sprechzeiten einen Erstkontakt herzustellen, das eigene Anliegen zumindest schon einmal vortragen zu können, ist eine wertvolle Ergänzung zur klassischen Erreichbarkeit per Telefonsprechzeit. Die Zahl der Kontaktaufnahmen über diesen Weg ist aktuell gering. Diese Wege zu eröffnen, halte ich aber für gut und wertvoll und bin gespannt auf die weitere Entwicklung in diesem Bereich.

Als konkretes Beispiel dafür, wie die Arbeit der Bürger*innenbeauftragten die Entwicklungen im Land kritisch, aber stets konstruktiv begleitet, möchte ich die sogenannten Poollösungen für Schulbegleitungen anführen. Das Poolen von Schulbegleitungen, indem also eine Begleitung für mehr als ein Kind eingesetzt wird, ist durchaus dazu geeignet, die vorhanden Ressourcen effizienter zu nutzen.

Für manche Kinder ist eine wechselnde Begleitung aber keine gute Lösung. Der Bericht lenkt unsere Aufmerksamkeit hier auf Kinder aus dem Autismus-Spektrum, für die wechselnde Bezugspersonen sehr wohl ein Problem sein können. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass das durchaus sinnvolle Poolen nicht den individuellen Leistungsanspruch des Kindes auf eine am eigenen Bedarf orientierte Unterstützung unterläuft.

Ein weiterer Punkt, von dem ich fürchte, dass er uns auch in den kommenden Berichten der Bürger*innenbeauftragten immer wieder begegnen wird, ist die zunehmend angespannte Personalsituation in den Sozialbehörden.

Wie sie wissen, liegt der Nachfolgebericht für das Jahr 2022 seit letzter Woche vor, und auch hier sind lange Bearbeitungszeiten von Anträgen ein klar erkennbarer Schwerpunkt der Eingaben. Besonders für Menschen in schwierigen Lebenslagen bedeuten lange Bearbeitungszeiten ein Mehr an Unsicherheit in einer ohnehin angespannten Situation.

Neben einer ausreichenden Personalausstattung der Behörden ist eine Vereinfachung des Sozialleistungssystems deshalb eine zweifache Entlastung des Systems: Auf Seiten der Unterstützungssuchenden und auf Seiten der Behörden, das haben die Corona-Sonderregelungen hier sehr klar gezeigt.

Abschließend ist es nun ans uns, die richtigen Schlüsse aus den vorliegenden Berichten zu ziehen.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!“

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