Ein menschenrechtlicher Meilenstein

Anlässlich des Internationalen Tags der trans*-Sichtbarkeit (31.03) sagt die queerpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anna Langsch:

„Das Selbstbestimmungsgesetz kommt und beendet damit endlich das Kapitel des Transsexuellengesetzes (TSG). Nachdem es lange Zeit sehr still um das Vorhaben geworden war, ist es eine gute Nachricht, dass die Praktik der Begutachtung von trans*-Menschen endlich der Vergangenheit angehören wird. Für die Namensänderung sowie Änderung des Geschlechtseintrags wird in Zukunft eine Selbsterklärung beim Standesamt ausreichen – ähnlich der Regelung, die wir bereits aus dem Personenstandsgesetz (§45b) kennen. Ich habe selbst mittlerweile einige Jahre gegen das TSG gekämpft und freue mich auf den Tag, an dem das Selbstbestimmungsgesetz endlich im Bundestag beschlossen wird.

Leider hat das FDP-geführte Ministerium bei der öffentlichen Diskussion über die Ausgestaltung des Gesetzes immer wieder Vorurteile und Mythen über trans*-Personen bedient. Besonders deutlich wird diese Haltung in der so genannten Sonderklausel für geschützte Räume. Ich hoffe sehr, dass diese Scharte im parlamentarischen Verfahren noch ausgewetzt werden kann.

Doch bei aller Kritik bleibt dieser Gesetzesentwurf ein echter menschenrechtlicher Meilenstein.“

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