Menschenrechte sind das Fundament unserer gemeinsamen Werteordnung

Im Rahmen der Plenarsitzung (22.-24.02.2023) sagt die Sprecherin für Menschenrechte der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Anna Langsch, dazu:

„Sehr geehrte Frau Präsidentin,

sehr geehrte Kolleg*innen,

vielen Dank, lieber SSW, für diesen Antrag. Nicht zuletzt deswegen, weil er uns ermöglicht, auch unter dem Eindruck der Gedenkstunde des heutigen Morgens hier im Haus einmal mehr über Menschenrechte zu sprechen. Angesichts des Krieges in der Ukraine und der damit einhergehenden, angespannten weltpolitischen Lage ist es umso wichtiger, uns immer wieder aufs Neue daran zu erinnern und zu vergewissern, was die Grundlagen, was die Fundamente unserer gemeinsamen Werteordnung sind. Und die Menschenrechte zählen unzweifelhaft dazu.

Ich selbst habe sieben Jahre in einer NGO gearbeitet, die sich für Akzeptanz, Entstigmatisierung und Gleichstellung geschlechtlicher und sexueller Vielfalt engagiert. In nicht wenigen Ländern der Welt hätten meine ehemaligen Kolleg*innen und ich diese Arbeit nicht so ungehindert leisten können. Wir müssen gar nicht weit in die Ferne schweifen, um auf Länder zu stoßen, in denen bereits die Arbeit, die wir dort geleistet haben, nicht so ohne weiteres möglich gewesen wäre. Und auch hier möchte ich noch einmal anknüpfen an die Gedenkveranstaltung am heutigen Morgen: Die Entmenschlichung der ukrainischen Bürger*innen durch die russische Propaganda hat Prof. Dr. Carlo Masala benannt. Worauf er nicht hingewiesen hat, ist, dass auch wir, dargestellt als kollektiver Westen, Ziel dieser Entmenschlichungen sind.

Es ist in dieser Zeit also wichtiger denn je, gewaltfreie, friedvolle Wege zur Stärkung unseres Wertefundaments nicht aus dem Blick zu verlieren und auf ihnen voranzuschreiten. Die Unterstützung von Personen, die sich auf der ganzen Welt für die Einhaltung und Stärkung von Menschenrechten einsetzen, befürworte ich aus voller Überzeugung.

Allerdings glaube ich, dass wir zusammen noch einige Fragen zu klären haben, welche Wege hierfür geeignet scheinen. Ich halte es für nicht trivial, Strukturen zu schaffen, die Menschenrechtsverteidiger*innen einen geförderten Aufenthalt in Deutschland und eine darauffolgende Rückkehr ins Heimatland ermöglichen. Soll das für Menschen gelten, die in ihrem Heimatland bereits politisch verfolgt sind? Wie schaffen wir hier dann eine Abgrenzung zum Recht auf Asyl?

Ein derartiges Stipendium wäre darauf ausgerichtet, dass diese Menschen in ihre Heimatländer zurückkehren, um dort ihre Menschenrechtsarbeit fortzusetzen. Wie stellen wir sicher, dass diese Rückkehr nach einem solchen Aufenthalt in unserem Land noch möglich wäre? Wie stellen wir sicher, dass ein solches Stipendium und eine anschließende Rückkehr nicht zu einer noch größeren Gefährdung im Heimatland führen, möglichweise gar für das persönliche Umfeld der betreffenden Person. Welche außenpolitischen Konsequenzen könnte das haben?

Der vorliegende Antrag stößt bei mir und meiner Fraktion auf eine große Offenheit. In ihrem Antrag schreiben sie selbst, dass es in dieser Sache einigen Klärungsbedarf gibt. Ich halte deshalb eine Ausschussüberweisung für den genau richtigen Weg, um diese Fragen miteinander zu diskutieren und hoffe sehr, dort gemeinsame Ideen entwickeln zu können, wie das Land Schleswig-Holstein einen Beitrag leisten kann, Menschenrechtsverteidiger*innen weltweit zu unterstützen.

Vielen Dank.“

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