Lebenshaltungskosten müssen nach tatsächlichem Bedarf übernommen werden

Bürger*innenbeauftragen für soziale Angelegenheiten stellt Tätigkeitsbericht vor.

„Ihren Tätigkeitsbericht 2021 hat die Bürger*innenbeauftragte für soziale Angelegenheiten vorgelegt. Sie äußert sich kritisch und bleibt dabei nicht nur pragmatisch, sondern ausgesprochen lösungsorientiert. Ihre Rolle als Anwältin für diejenigen, die Unterstützung dabei brauchen, sich im Sozialrecht zurechtzufinden, nimmt sie souverän ein. Ich möchte mich außerordentlich bei Samiah El Samadoni und ihrem Team bedanken. Wir Grüne unterstützen die unverzichtbare Arbeit der Bürger*innenbeauftragten voll und ganz.

Die Herausforderungen, die sie anspricht, sind jedoch leider nicht neu. Insgesamt gab es 3.302 Eingaben. Das häufigste Thema war nach wie vor die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Der leichte Rückgang an Eingaben ist auf die Sonderregelungen der Corona-Sozialpakete zurückzuführen, welche in den Jahren 2020 und 2021 oft deren Gegenstand waren. Ähnlich hoch war die Anzahl der Eingaben zur gesetzlichen Krankenversicherung und zum Kindergeld.

Die Anregung, die Stromkosten aus der Regelleistung zu streichen und den Unterkunftskosten zuzuordnen, ist mir besonders ins Auge gesprungen. Besonders in Zeiten der unvorhersehbar steigenden Lebenskosten ist es von Relevanz, die Stromkosten nicht pauschal, sondern vielmehr im Rahmen der Unterkunfts- und Heizbedarfe in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Regelsätze nach den Sozialgesetzbüchern dies berücksichtigen. Das ist wichtig für die soziale Gerechtigkeit und wir Grüne unterstützen diese Forderung aus voller Überzeugung.“

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